Ein Aufruf geht an alle Mitglieder von BIS und SAB/CLP, zur Revision des Urheberrechtes vor dem 31. März 2016 Stellung zu nehmen.
Besonders wichtig ist, dass auch die Träger oder Geldgeber der Bibliotheken (Kantone, Hochschulen, Städte und Gemeinden) die Stellungnahmen von BIS und SAB/CLP unterstützen oder in eigene Stellungnahmen integrieren.
Nach Art. 4 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren kann jede Person und jede Organisation in diesem Rahmen Stellung nehmen.
Kantone, Hochschulen, Städte und Gemeinden sind als Träger der Bibliotheken zentral von einer Abgabe auf kostenlosen Ausleihen betroffen. Sie haben als föderale Teile in der Schweiz ein besonderes Gewicht.
Deshalb ist es an uns, die entsprechenden Behörden mit Grundlagen zu beliefern und ihnen bewusst zu machen, dass ohne Gegenwehr zusätzliche Kosten auf sie zukommen. Vielen Dank im Voraus für Euer Engagement.